Gesetzesartikel
Art. 454 StPO – Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gefällte Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 454 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigter wegen mutmasslicher Tötung in Untersuchungshaft: Qualifizierte Wiederholungsgefahr bejaht, Haftentlassungsgesuch abgewiesen (Art. 221 Abs. 1bis StPO)
- Rheumatologin verkauft nicht zugelassenes Arthrose-Mittel: Schuldspruch bestätigt, Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit abgelehnt (Art. 8 StPO, Art. 52 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.