Gesetzesartikel
Art. 450a ZGB – Beschwerdegründe
2 Entscheide, in denen Art. 450a ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter beantragt Wechsel der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wegen mutmasslicher Befangenheit: pauschale Rügen reichen nicht aus, Beschwerde abgewiesen (Art. 450 ff. ZGB)
- Superprovisorische Erwachsenenschutzmassnahme: Keine kantonale Beschwerde zulässig, keine Rechtsverweigerung (Art. 445 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.