Gesetzesartikel
Art. 45 URG – Grundsätze der Geschäftsführung
2 Entscheide, in denen Art. 45 URG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verwertungsgesellschaft SUISA irreführt Tarifnutzer mit Begleitschreiben zum 'Geschäft 344': unlautere Geschäftspraktik nach Art. 2 UWG festgestellt, Datenschutzvorwurf zurückgewiesen
- Sendeunternehmen kann Kabelweiterverbreitung nicht selbst verbieten: Zwingende Wahrnehmung durch Verwertungsgesellschaft nach Tarif (Art. 22 Abs. 1, Art. 37 lit. a, Art. 45 Abs. 2 URG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.