Gesetzesartikel
Art. 45 OR – Schadenersatz bei Tötung
2 Entscheide, in denen Art. 45 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sozialversicherungsträger verlangen Regress für Hinterlassenenleistungen nach tödlichem Unfall: Abstrakte Kapitalisierung auf Todestag und Anrechnung sämtlicher Vermögenserträge bestätigt (Art. 45 Abs. 3 OR)
- Erben eines Asbestopfers klagen gegen ehemaligen Arbeitgeber: Absolute Verjährungsfrist beginnt erst mit Beendigung der ununterbrochenen Asbestexposition (Art. 127 OR i.V.m. Art. 130 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.