Gesetzesartikel
Art. 45 IPRG – Eheschliessung im Ausland
2 Entscheide, in denen Art. 45 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsangehöriger heiratet per Telefon von der Schweiz aus: Ehe nicht im Sinne von Art. 45 Abs. 1 IPRG im Ausland geschlossen, Anerkennung verweigert (Art. 45 Abs. 1 IPRG)
- Asylbewerber mit religiöser Eheschliessung in Eritrea verlangen Korrektur ihres Zivilstands im ZEMIS: Datenberichtigung wegen unrichtiger Erfassung als ledig (religiös getraut) statt verheiratet (Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 25 Abs. 3 Bst. a DSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.