Gesetzesartikel
Art. 444 ZGB – Prüfung der Zuständigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 444 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erwachsener mit Demenz meldet sich nach Spanien ab: Internationale Zuständigkeit der Schweizer KESB bleibt wegen perpetuatio fori bestehen (Art. 5 Abs. 2 HEsÜ)
- Interkantonaler Kompetenzstreit um Erwachsenenschutzbehörde: Beschwerde und Klage nicht eingetreten (Art. 120 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.