Gesetzesartikel
Art. 44 PBG – Vertragliche Haftungsbeschränkungen
2 Entscheide, in denen Art. 44 PBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grundeigentümerinnen fordern Durchsetzung der im Gestaltungsplan vorgesehenen privaten Zufahrtsstrasse: Verwaltungsgericht verstösst gegen rechtliches Gehör durch widersprüchliche und unklare Begründung (Art. 29 Abs. 2 BV)
- Grundeigentümerin errichtet Betonpoller auf eigenem Grundstück: Nachträgliche Baubewilligung verweigert wegen Feuerwehrzufahrt – Bundesgericht hebt Entscheid auf, weil fehlende Dienstbarkeit kein baurechtliches Hindernis ist (Art. 19 und Art. 22 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.