Gesetzesartikel
Art. 44 BauR: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 44 BauR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde Wuppenau legt im kommunalen Richtplan Grenzwerte für Grosswindanlagen fest: Teilweise Nichtgenehmigung wegen Widerspruchs zur kantonalen Richtplanung und Bundesrecht (Art. 44 BauR, Art. 9 Abs. 1 RPG)
- Erweiterung einer Inertstoffdeponie Frühboden: Teilweise Aufhebung der Baubewilligung wegen Verletzung der Gewässerraumvorschriften und mangelhafter Schulwegsicherheit (Art. 41c Abs. 2 GSchV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.