Gesetzesartikel
Art. 439 StPO – Vollzug von Strafen und Massnahmen
2 Entscheide, in denen Art. 439 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Alleinerziehende Mutter mit zwei minderjährigen Kindern verurteilt zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe: Kein Anspruch auf Vollzug in der Nähe der Kinder oder auf Halbgefangenschaft (Art. 80 StGB)
- Beschuldigter im vorzeitigen Strafvollzug stellt Haftentlassungsgesuch: Fristverletzung und fehlende Prüfung der Fluchtgefahr führen zur Entlassung (Art. 233 StPO, Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.