Gesetzesartikel
Art. 43 StHG – Bescheinigungspflicht Dritter
2 Entscheide, in denen Art. 43 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige wird jahrelang nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt: Ermessensveranlagungen ab 2006 wegen bewusster Willkür und wider besseren Wissens nichtig (Art. 130 DBG)
- Kommissionsempfänger wehrt sich gegen internationale Amtshilfe: Teilweise Aufhebung der Schlussverfügung wegen fehlender voraussichtlicher Erheblichkeit bestimmter Informationen (Art. 28 Abs. 1 DBA-F)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.