Gesetzesartikel
Art. 43 LV – Spielregeln
2 Entscheide, in denen Art. 43 LV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- TV-Gewinnspiel über Mehrwertnummer ohne chancengleiche Gratis-Teilnahme: lotterieähnliche Veranstaltung, Widerruf der Nummern (Art. 43 Ziff. 2 LV, Art. 24g Abs. 2 AEFV)
- Schenkkreis als lotterieähnliche Unternehmung: Einsatzleistung straffrei, Organisation strafbar, Freisprechung mangels Durchführungshandlung (Art. 38 LG, Art. 43 LV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.