Gesetzesartikel
Art. 43 KG – Beteiligung Dritter an der Untersuchung
2 Entscheide, in denen Art. 43 KG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Konkurrentenbeschwerde gegen Einstellungsverfügung der WEKO: Deutlich spürbarer wirtschaftlicher Nachteil erforderlich (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- SWITCH darf Tochterfirma switchplus.ch bewerben: Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bei privatrechtlicher Werbetätigkeit (Art. 27, 35 Abs. 2, 94 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.