Gesetzesartikel
Art. 424 StPO – Berechnung und Gebühren
2 Entscheide, in denen Art. 424 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigte wehrt sich gegen Polizeikosten im Strafbefehlsverfahren: Pauschalbeträge für polizeiliche Tatbestandsaufnahme sind zulässige Gebühren nach Art. 422 Abs. 1 StPO
- Mord an Partnerin und versuchte Tötung des Säuglings: Schuldspruch bestätigt, Kostenentscheid wegen Gehörsverletzung aufgehoben (Art. 112 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.