Gesetzesartikel
Art. 42 StG – Betreibung
2 Entscheide, in denen Art. 42 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin erhält Fr. 1 Mio. für Pflanzen- und Bauhöhenbeschränkung: Entgelt unterliegt Einkommenssteuer als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger erhält Fr. 2 Mio. Gewinnbeteiligung nach Aufhebungsvertrag: Kein überwiegender Vorsorgecharakter, privilegierte Besteuerung nach Art. 38 DBG und Art. 44 StG/BE abgelehnt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.