Gesetzesartikel
Art. 41 VwVG – Andere Zwangsmittel
2 Entscheide, in denen Art. 41 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Tierarztpraxis behandelt verletzte Fundkatze: Gemeinde muss Kosten nicht übernehmen, da keine gesetzliche Ausfallhaftung besteht (Art. 24 Abs. 1 TSchG)
- Bussenverfügung im Steueramtshilfeverfahren: ESTV zuständig, aber Rechtsmittelweg führt über Einsprache nach VStrR (Art. 9 Abs. 5 StAhiG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.