Gesetzesartikel
Art. 40 BGerR – Bildung und Bezeichnung der Spruchkörper
2 Entscheide, in denen Art. 40 BGerR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bruder beschuldigt Schwester in Strafanzeige der Testamentfälschung und Unterschlagung: Üble Nachrede nach Art. 173 Ziff. 1 StGB festgestellt, Gutglaubensbeweis nach Art. 173 Ziff. 2 StGB nicht erbracht (Art. 173 Ziff. 1 StGB)
- Beschwerdeführer rügt Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei Ausstandsgesuch: Spruchkörperbildung am Obergericht Bern entspricht Art. 30 BV und Art. 6 EMRK (Art. 30 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.