Gesetzesartikel
Art. 40 AVIV – Mindestgrenze des versicherten Verdienstes
2 Entscheide, in denen Art. 40 AVIV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitslosenentschädigung: Fehlender direkter Lohnnachweis kein Ausschlussgrund, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 13 Abs. 1 AVIG)
- Ehefrau im Bäckereibetrieb des Ehemannes: Versicherter Verdienst nach effektivem Lohn, da Arbeitsvertrag vorliegt und Mindestbetrag unterschritten (Art. 23 Abs. 1 AVIG, Art. 165 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.