Gesetzesartikel
Art. 40 AsylG – Ablehnung ohne weitere Abklärungen
2 Entscheide, in denen Art. 40 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender erhält unvollständige Aktenedition und falsche Rechtsmittelbelehrung mit verkürzter Beschwerdefrist: Aufhebung der Wegweisungsverfügung und Rückweisung zur Neueröffnung (Art. 38 VwVG)
- Familie aus Albanien beantragt Asyl wegen angeblicher Bedrohung durch Politik und organisierte Kriminalität: Flüchtlingseigenschaft abgelehnt, da Albanien als sicherer Drittstaat gilt und keine konkrete Verfolgung glaubhaft gemacht wurde (Art. 40 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.