Gesetzesartikel
Art. 40 AIG – Bewilligungsbehörde und arbeitsmarktlicher Vorentscheid
2 Entscheide, in denen Art. 40 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kurdischer Alevit aus der Türkei beantragt Asyl wegen politischer Verfolgung und Erdbebenschäden: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung bestätigt (Art. 3 AsylG)
- Vorläufig aufgenommener Iraker mit 18-jährigem Aufenthalt und fehlender sprachlicher sowie wirtschaftlicher Integration verlangt Aufenthaltsbewilligung wegen schwerwiegendem persönlichen Härtefall: Ablehnung rechtmässig (Art. 84 Abs. 5 AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.