Gesetzesartikel
Art. 40 AHVG – Vorbezug der Altersrente
2 Entscheide, in denen Art. 40 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Versicherungszeiten in Deutschland und Österreich verlangt Anrechnung dieser Zeiten bei der Berechnung der schweizerischen Altersrente: Keine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten bei der innerstaatlichen Rentenberechnung (Art. 4–5 VO 883/2004)
- Serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Serbien beantragt einmalige Abfindung statt monatlicher AHV-Rente: Remand wegen ungeklärter Beitragszeiten, Erziehungsgutschriften und Übergangsgutschrift (Art. 21 Abs. 1 Bst. b AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.