Gesetzesartikel
Art. 4 StromVV – Grundversorgungstarife
2 Entscheide, in denen Art. 4 StromVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Endverbraucher hat Parteistellung bei Tarifstreit vor ElCom; Methode der Kostenkontrolle gesetzmässig (Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG)
- Gemeinderat darf Tarife privater Stromnetzbetreiberin nicht genehmigen: Abschliessende Bundesregelung (Art. 49 BV; Art. 5 ff. StromVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.