Gesetzesartikel
Art. 4 StromVG – Begriffe
2 Entscheide, in denen Art. 4 StromVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stromnetzbetreiber fordert Netzkostenbeitrag für Leistungserhöhung: Netzanschlussverhältnis im Bereich der Grundversorgung ist öffentlich-rechtlich, Zivilgerichte nicht zuständig (Art. 1 lit. a ZPO)
- Stromversorgung in Einkaufszentrum: Bündelungsverbot und kein Liefermonopol für Arealnetzbetreiber (Art. 6, 13, 14 StromVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.