Gesetzesartikel
Art. 4 BV – Landessprachen
2 Entscheide, in denen Art. 4 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rechtsanwälte als einzeln zeichnungsberechtigte Verwaltungsräte einer Aktiengesellschaft müssen im Strafverfahren über Verwaltungsratswahrnehmungen aussagen: Anwaltsgeheimnis schützt solche Kenntnisse nicht (Art. 4 BV)
- Angeklagter mit querulatorischer Persönlichkeitsstruktur und drei umstrittenen Sachverhalten verlangt amtliche Verteidigung: Bundesgericht gewährt sie trotz fehlender Freiheitsstrafe über 18 Monate (Art. 4 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.