Gesetzesartikel
Art. 4 AuenV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 4 AuenV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erweiterung des Grimselsees durch Staumauererhöhung: Richtplanfestsetzung fehlt, potenzielle nationale Bedeutung der alpinen Schwemmebene nicht berücksichtigt (Art. 8 Abs. 2 RPG)
- Neuer Wanderweg in Auengebiet Ruinaulta von nationaler Bedeutung: Fehlendes nationales Interesse und Störung des Flussuferläufers rechtfertigen keine Ausnahme vom ungeschmälerten Erhaltungsgebot (Art. 4 Abs. 2 AuenV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.