Gesetzesartikel
Art. 395 ZPO – Entscheid
2 Entscheide, in denen Art. 395 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stadt klagt gegen Privatperson wegen Vertragsverletzung bei Tiefgaragenzufahrt: Schiedsvereinbarung wirksam, Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestätigt (Art. 354 ZPO)
- Rohstoffunternehmen kündigt Schiedsvereinbarung fristlos: Rechtsmissbrauch bei diskretionärer Kündigung bejaht (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.