Gesetzesartikel
Art. 392 StPO – Ausdehnung gutheissender Rechtsmittelentscheide
2 Entscheide, in denen Art. 392 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Öffentliche Aufforderung zur Tötung des türkischen Präsidenten auf Transparent: Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen auch bei Auslandstat (Art. 259 Abs. 1 StGB)
- Beschuldigter legt parallel Berufung und Anschlussberufung ein und versucht nachträgliche Umwandlung: Anschlussberufung unzulässig, Eintritt der Vorinstanz verletzt Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.