Gesetzesartikel
Art. 39 WRG – Berücksichtigung der öffentlichen Interessen
2 Entscheide, in denen Art. 39 WRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kraftwerk AG klagt gegen neue Wasserkonzessionsverordnung des Kantons Uri: Kein Rechtsanspruch auf Konzession, Gewässerhoheit entzieht Verfügungsmacht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)
- Kleinwasserkraftwerk Obergoms: Fassung des Gonerliwassers wegen Landschaftsschutz untersagt, übriges Projekt genehmigt (Art. 22 WRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.