Gesetzesartikel
Art. 39 UVG – Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse
3 Entscheide, in denen Art. 39 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eishockeyspieler mit Trainervertrag erlitt Berufsunfall: Arbeitnehmereigenschaft und Arbeitgeberbestimmung nach UVG (Art. 1a Abs. 1 lit. a UVG)
- Polizist entführt bei Pakistan-Durchquerung: UVG-Leistungsverweigerung wegen absolutem Wagnis bestätigt (Art. 50 UVV)
- Unfall beim hobbymässigen Dirt-Biking: Kürzung der Taggelder wegen absolutem Wagnis bestätigt (Art. 39 UVG; Art. 50 UVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.