Gesetzesartikel
Art. 38 ZDV – Mindestdauer
2 Entscheide, in denen Art. 38 ZDV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zivildienstleistender beantragt Verschiebung des 54-tägigen Ersteinsatzes 2017 wegen Studienunterbrechung mit Leistungseinbruch und Unentbehrlichkeit für laufendes Projekt: Teilweise Gutheissung als kombinierter Härtegrund (Art. 46 Abs. 3 Bst. b und e ZDV)
- Zivildienstpflichtiger mit Berufslehre zum Chemielaboranten beantragt Verschiebung des 26-tägigen Ersteinsatzes: Keine unzumutbaren Nachteile oder ausserordentliche Härte festgestellt (Art. 46 Abs. 3 Bst. b und e ZDV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.