Gesetzesartikel
Art. 38 StGB: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 38 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sozialhilfebezieher mit Aufenthaltsbewilligung: Geldstrafe und bedingter Vollzug statt unbedingter Freiheitsstrafe (Art. 34, 37, 42 StGB)
- Nachträgliche Strafausscheidung bei bedingter Entlassung: strafzumessungsrechtliche Frage, anfechtbar mit Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 38 Ziff. 4 Abs. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.