Gesetzesartikel
Art. 38 MWSTG – Meldeverfahren
2 Entscheide, in denen Art. 38 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Lotteriefondsbeitrag des Kantons Zürich für Forschungscampus gilt als öffentlich-rechtlicher Beitrag mit Vorsteuerwirksamkeit (Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG)
- Holdinggesellschaft erwirbt Kunstwerke für Konzernausstellungen und Imagepflege: Vorsteuerabzug zulässig, da Nutzung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.