Gesetzesartikel
Art. 38 IVG – Höhe der Kinderrenten
2 Entscheide, in denen Art. 38 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Deutscher Grenzgänger mit Schulterverletzung und Depression: Höherer IV-Rentenanspruch wegen Beweiswert externem Gutachten (Art. 16 ATSG)
- Überentschädigung: Anrechnung IV-Zusatzrente und Ehepaarrente voll bzw. zu zwei Dritteln, Doppelkinderrente begrenzt (Art. 34 Abs. 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.