Gesetzesartikel
Art. 38 EntG – Selbständiges Enteignungsverfahren: Zuständigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 38 EntG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Autobahnraststätte leidet unter Strassenbau: Übermässige Immissionen begründen Enteignungsentschädigung, Sache zur Bemessung zurückgewiesen (Art. 679a ZGB)
- Tunnelbau verursacht Gebäudeschäden: Verwirkung entfällt bei Vertrauensschutz durch Rissprotokoll, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 41 Abs. 1 und 2 EntG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.