Gesetzesartikel
Art. 37b DBG – Liquidationsgewinne
2 Entscheide, in denen Art. 37b DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute veräussern landwirtschaftliches Grundstück nach Aufgabe der Tätigkeit: Privilegierung nach § 27 Abs. 4 StG/AG zulässig, da Grundstück bis zur Parzellierung landwirtschaftlich nutzbar blieb und Behörde Zustimmung erteilte (§ 27 Abs. 4 StG/AG)
- Selbstständiger Arzt mit Invalidität seit 2004 gibt Praxis 2012 definitiv auf: Privilegierte Besteuerung der stillen Reserven zulässig trotz zeitlichem Abstand (Art. 37b DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.