Gesetzesartikel
Art. 377 OR – Rücktritt des Bestellers gegen Schadloshaltung
2 Entscheide, in denen Art. 377 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Konkursmasse wehrt sich gegen Kollokation zedierter Subunternehmerforderungen: Erfüllungsinteresse bleibt bestehen, aber Kostenentscheid ist unklar (Art. 250 SchKG)
- Werkvertrag: Kein Gesamtverzicht bei teilbaren Fassadenleistungen trotz Teilverzug; Rückweisung zur Prüfung des Rücktritts (Art. 366 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.