Gesetzesartikel
Art. 371 OR – Haftung für Mängel
2 Entscheide, in denen Art. 371 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Besteller klagt auf Schadenersatz wegen mangelhafter Fenster: Einjährige Verjährungsfrist greift, da Fenster bewegliches Werk sind und nicht vom Lieferanten eingebaut wurden (Art. 371 OR)
- Werkvertrag: Verrechnung mit Gegenforderung aus Parallelprozess muss koordiniert werden; Abrechnungspflicht bei Pauschalvertrag verneint (Art. 120 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.