Gesetzesartikel
Art. 37 KVG – Ärzte und Ärztinnen: besondere Voraussetzungen
2 Entscheide, in denen Art. 37 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arzt mit Praxisapotheke wird wegen Überarztung zur Rückzahlung verurteilt: Fehlende Einzelfallprüfung nach Screening-Methode und Nichtberücksichtigung der Selbstdispensation machen Entscheid ungültig (Art. 59 KVG)
- Krankenkassen fordern Rückzahlung von über 1,3 Mio. Franken wegen Laboranalysen: Zulassung eines medizinischen Labors umfasst mehrere Fachgebiete, wenn Gesamtverantwortung durch mehrere fachlich qualifizierte Leitungsmitglieder sichergestellt ist (Art. 25 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.