Gesetzesartikel
Art. 37 IRSG – Ablehnung
2 Entscheide, in denen Art. 37 IRSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Niederländer in Auslieferungshaft: Verhältnismässigkeitsrüge und Stellvertretender Vollzug abgewiesen, Auslieferung an NL bestätigt (Art. 2 EAUe, Art. 37 IRSG)
- Auslieferung an Russland trotz Haftbedingungen: Diplomatische Zusicherungen genügen bei Präzisierung (Art. 80p IRSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.