Gesetzesartikel
Art. 37 BV – Bürgerrechte
2 Entscheide, in denen Art. 37 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kamerunerin mit französischer Muttersprache und Maturanote 4 in Deutsch: Nichtanerkennung des Maturitätszeugnisses als Sprachnachweis für ordentliche Einbürgerung in Thun verfassungswidrig (Art. 6 Abs. 2 lit. d BüV)
- Bürgergemeinden Basel-Stadt, Riehen und Bettingen rügen kantonale Vermutungsregel für Grundkenntnisse bei ordentlicher Einbürgerung als Autonomieverletzung: Bundesgericht weist Beschwerde ab (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 38 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.