Gesetzesartikel
Art. 37 AVIG – Pflichten des Arbeitgebers
2 Entscheide, in denen Art. 37 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Deutsches Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter in der Schweiz beantragt Kurzarbeitsentschädigung: Anspruch abgelehnt, weil kein Betrieb in der Schweiz besteht (Art. 121 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Sexarbeiterinnen im Meldeverfahren mit max. 90-Tage-Aufenthalt pro Jahr haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, weil sie die Mindestbeschäftigungszeit von sechs Monaten nicht erfüllen (Art. 8f Abs. 1 Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.