Gesetzesartikel
Art. 36a KVG – Ärzte und Ärztinnen sowie weitere Leistungserbringer: Voraussetzungen
2 Entscheide, in denen Art. 36a KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Walk-in-Praxis mit fest angestellten Ärztinnen und Ärzten darf Notfall-Inkonvenienzpauschalen nicht abrechnen: Abrechnungsberechtigung setzt fehlende fixe Besoldung voraus (Art. 43 KVG)
- Krankenkassen fordern Rückzahlung von über 1,3 Mio. Franken wegen Laboranalysen: Zulassung eines medizinischen Labors umfasst mehrere Fachgebiete, wenn Gesamtverantwortung durch mehrere fachlich qualifizierte Leitungsmitglieder sichergestellt ist (Art. 25 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.