Gesetzesartikel
Art. 364 StPO – Verfahren
2 Entscheide, in denen Art. 364 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verurteilter mit wiederholten Sexualdelikten gegen Kinder: Sicherheitshaft im gerichtlichen Nachverfahren zur Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme ist rechtmäßig (Art. 5 Ziff. 1 EMRK)
- Verlängerung stationärer Massnahme: Beschwerde statt Berufung als zulässiges Rechtsmittel gegen nachträgliche gerichtliche Entscheide (Art. 363 ff. StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.