Gesetzesartikel
Art. 36 URG – Rechte des Herstellers oder der Herstellerin von Ton- oder Tonbildträgern
2 Entscheide, in denen Art. 36 URG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Klägerin beansprucht Leistungsschutzrechte des verstorbenen Künstlers D.B.: Simulation des Kaufvertrags von 1994 nicht substanziiert, Klage abgewiesen (Art. 33 Abs. 2 lit. c und d URG)
- Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Access Provider wegen Streaming-Portale: Keine Passivlegitimation mangels adäquat kausalem Beitrag und fehlender Urheberrechtsverletzung durch Nutzer (Art. 50 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.