Gesetzesartikel
Art. 36 LFG – Zuständigkeit, Wasserflugplätze
2 Entscheide, in denen Art. 36 LFG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitsflüge mit Helikoptern am Flugplatz Mollis an Sonn- und Feiertagen: Zulässigkeit nur bei öffentlichem Interesse und Unaufschiebbarkeit nach Art. 27 Abs. 2 AuLaV
- Flugplatz Buochs: Zeitliche Beschränkung des Instrumentalabflugverfahrens SID WIL 1A zur Lärmminderung ist unverhältnismässig (Art. 11 Abs. 1 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.