Gesetzesartikel
Art. 35a ArG – Beschäftigung bei Mutterschaft
3 Entscheide, in denen Art. 35a ArG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter mit zwei Kleinkindern sucht Nachtarbeit: Vermittlungsfähigkeit ab 10. Februar 2015 bejaht, da kein Nachtarbeitsverbot nach Art. 35b ArG und Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 1 GlG)
- Mutter mit hospitalisiertem Neugeborenen beansprucht Lohnfortzahlung während Aufschub des Mutterschaftsurlaubs: Ungleichbehandlung im kantonalen Personalrecht verstösst gegen Bundesrecht und Verfassung (Art. 49 Abs. 1 BV)
- Thurgauer Beamtin erhält Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach aufgeschobenem Mutterschaftsurlaub (Art. 8 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.