Gesetzesartikel
Art. 35 VZV – Verlängerung der Probezeit
2 Entscheide, in denen Art. 35 VZV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Warnungsentzug ohne Auflagen: Nachträgliche Abstinenzkontrolle unzulässig, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 16 Abs. 2 SVG)
- Führerausweisentzug bei Cannabisunfall: Unzureichende Fahreignungsabklärung, Sache zur medizinischen Begutachtung zurückgewiesen (Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.