Gesetzesartikel
Art. 35 URG – Vergütungsanspruch für die Verwendung von Ton- und Tonbildträgern
2 Entscheide, in denen Art. 35 URG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hotels müssen für Radio- und Fernsehempfang in Gästezimmern Vergütung zahlen: Weitersendung ist keine freie Nutzung nach Art. 22 Abs. 2 URG (Art. 10 Abs. 2 lit. e URG)
- Tarifgenehmigung: ESchK muss umstrittene Vergütungspflicht klären; Rückweisung an Vorinstanz (Art. 46, 59 URG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.