Gesetzesartikel
Art. 35 OR – Einfluss von Tod, Handlungsunfähigkeit u.a
2 Entscheide, in denen Art. 35 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kurzarbeitsentschädigung wird wegen Unkontrollierbarkeit des Arbeitsausfalls zurückgefordert: Arbeitgeber verweigert wiederholt die Arbeitgeberkontrolle, guter Glaube entfällt (Art. 31 Abs. 3 Bst. a AVIG)
- Rechtsanwältin führt Beschwerde gegen Einziehung nach Tod des Mandanten: Transmortale Vollmacht wirksam, Vorinstanz muss Erben persönlich einbeziehen (Art. 35 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.