Gesetzesartikel
Art. 35 KVV – Geburtsgebrechen
2 Entscheide, in denen Art. 35 KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte mit angeborener cerebraler Lähmung verlangt Weiterführung der Hippotherapie nach Vollendung des 20. Altersjahrs: Kein Anspruch gegen die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Art. 27 KVG)
- Versicherte mit Phenylketonurie beansprucht nach dem 20. Lebensjahr Kostenübernahme für Spezialnährmittel durch die obligatorische Krankenversicherung: Koordination mit der Invalidenversicherung erfordert Übernahme therapeutischer Massnahmen (Art. 52 Abs. 2 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.