Gesetzesartikel
Art. 35 AIMP – Auslieferungsdelikte
2 Entscheide, in denen Art. 35 AIMP eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsbürger wegen Rekrutierung für HPG an Deutschland ausgeliefert: Beidseitige Strafbarkeit und Einrede des politischen Delikts verneint (Art. 2 Ziff. 1 EAUe)
- FIFA-Funktionär aus Nicaragua wird an die USA ausgeliefert: Keine Strafbarkeitsbedingung durch fehlende Klage, keine willkürliche US-Zuständigkeit, Vorrangentscheid rechtmäßig (Art. 84 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.